Über den Abriss des Filsstegs an der Heidenheimer Straße und Ersatzlösungen soll nochmals diskutiert werden. Das hat die SPD-Fraktion beantragt.
Der Gemeinderat hatte am 19. Juni mehrheitlich beschlossen, den von Korrosionsschäden betroffenen Steg abzureißen. Fußgänger sollen künftig Gehwege auf beiden Seiten der Straßenbrücke nutzen, die dafür verbreitert werde. Zuvor war ein Antrag mit knapper Mehrheit gescheitert, den maroden Filssteg durch eine schmalere, reine Fußgängerbrücke zu ersetzen. Der Radverkehr soll künftig die Fahrbahn der Straßenbrücke nutzen. Mehrere Gemeinderäte hatten sich der Stimme enthalten, da beide Optionen Nachteile für Fußgänger wie Radfahrer mit sich bringen.
Aus SPD-Sicht sprechen viele offen gebliebene Fragen für eine neue Debatte. So wurde in den Raum gestellt, eine reine Fußgängerbrücke könnte nicht förderfähig sein, ein auch für Radfahrende ausgelegter Steg wäre deutlich teurer oder der gesamte Radverkehr würde sich möglicherweise auf den Fußgängersteg verlagern. „Konkretisiert wurden diese Annahmen leider nicht“, stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende Udo Rössler fest. Argumentiert wurde auch, die beiden im Rahmen der Ortsentwicklung beschlossenen Mini-Kreisverkehre vor und nach der Brücke ließen die Anbindung eines Stegs nicht zu. Nachvollziehbar dargestellt wurde dies jedoch bislang nicht. Nicht zutreffend ist übrigens, dass das vom ADFC erstellte Radverkehrskonzept den Abbruch des Stegs erfordert. Vielmehr hat der Verband explizit darauf hingewiesen, dass eine Mitbenutzungsmöglichkeit des Filsstegs für unsichere Radfahrende bestehen bleiben sollte.
Die Steg-Debatte wird aktuell vor allem durch Meinungen und Vermutungen geprägt, weniger durch Fakten. Alle strittigen Sachverhalte müssen deshalb jetzt aufgearbeitet werden. Der SPD-Antrag stellt darauf ab, die verschiedene Varianten und Kosten der Führung des Fuß- und Radverkehr über die Fils nochmals genau anzuschauen. Was technisch möglich ist und welchen Spielraum das Straßenverkehrsrecht zulässt, muss transparent dargestellt und nochmals bewertet werden. „Dem Gemeinderat fällt kein Zacken aus der Krone, wenn er seine Entscheidung in Frage stellt und nach einer besseren Lösung sucht. Das sind wir den vielen Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die sich in der Debatte kritisch zu Wort gemeldet haben“, findet Udo Rössler.
Nach §13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats kann ein Tagesordnungspunkt sechs Monate, nachdem er beraten wurde, neu behandelt werden.
Die SPD-Fraktion will nochmals über den Abriß des Filsstegs und mögliche Alternativen diskutieren.